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Grundsteuerreform

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass aufgrund der Grundsteuer-Reform alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 zu einer sog. Feststellungserklärung aufgefordert werden. Die Erklärung muss auf elektronischem Wege bis voraussichtlich 31. Oktober 2022 erfolgen. Handlungsbedarf besteht aber bereits jetzt.

Grundsteuer-Reform: Um was geht es?
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bereits 2018 aufgegeben, die Bewertung von Grundstücken im Zusammenhang mit der Grundsteuer neu zu regeln. Hintergrund ist die als verfassungswidrig eingestufte Einheitsbewertung, die auf Werten aus den 60-er Jahren (bzw. in den neuen Bundesländern aus den 30-er Jahren) beruht. Somit kann es aktuell zu einer unterschiedlichen Besteuerung von eigentlich gleichwertigen Grundstücken kommen.

Mit der Reform der Grundsteuer möchte der Gesetzgeber u. a. diese Ungleichheit beseitigen, ohne die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen insgesamt zu verändern. Dafür muss der für die Grundsteuer maßgebliche Grundstückwert neu festgestellt werden. Ab dem Jahr 2025 sollen darauf basierend neue Grundsteuerbescheide ergehen.

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Sie werden voraussichtlich im Frühjahr 2022 durch Allgemeinverfügung aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf elektronischem Wege abzugeben. In einigen Bundesländern wurde diese Allgemeinverfügung bereits veröffentlicht. Wenn Sie ein oder mehrerer Grundstücke besitzen, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung und Abgabe dieser Feststellungserklärung.

Bei der Bewertung gelten unterschiedliche Regelungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Besonderheiten für die jeweilige Art der Nutzung. Darüber hinaus können je nach Bundesland unterschiedliche Bewertungsregelungen gelten. Welches Modell für die Bewertung Ihres Grundstücks anzuwenden ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland das Grundstück belegen ist.

Wie können wir Sie unterstützen?
Gerne erstellen wir für Ihr(e) Grundstück(e) die notwendigen Erklärungen und übernehmen für Sie die elektronische Übermittlung an das zuständige Finanzamt unter Beachtung der Fristen.

Damit wir dies entsprechend planen können, melden Sie uns bitte bis zum 31. Mai 2022 über dieses Formular, ob wir Sie hierbei unterstützen dürfen. Obwohl die elektronische Abgabe der Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte bei den Finanzämtern planmäßig erst ab dem 1. Juli 2022 möglich sein wird, möchten wir Sie dennoch um eine Rückmeldung bitten, wenn Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten. Die Vorbereitung der Erklärung(en) werden wir bereits vor diesem Stichtag beginnen.

Dieser Auftrag kann über nachfolgendes Formular erteilt werden:
Grundsteuerreform

Wir bedanken uns für Ihre Rückmeldung.